Allgemeines Zivilrecht

Die Fachrichtung allgemeines Zivilrecht umfasst alle Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln, für welche kein spezielles Fachgebiet, wie das Familienrecht gilt. Grundlage hierfür ist das BGB (bürgerliches Gesetzbuch).

Forderungsmanagement

Ich unterstütze Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Geltendmachung und Beitreibung Ihrer berechtigten Forderungen. Dies umfasst die außergerichtliche Aufforderung bis hin zur Titulierung und Beitreibung in der Zwangsvollstreckung

Verkehrsrecht

Hier berate und vertrete ich Sie bei der Unfallregulierung sowie in Bußgeldsachen, wie Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen etc.

Erbrecht

Im Erbrecht berate und vertrete ich Sie in allen Fragen der Erbfolge, Erbauseinandersetzung, Nachlassverwaltung und Verfügungen von Todes wegen.

Familienrecht

Das Familienrecht beinhaltet alle Regelungen, die die Familie betreffen. Hierzu zählen das Ehescheidungsverfahren, Sorgerecht, Kindesunterhalt, Gewaltschutzverfahren sowie Vormundschaft und Betreuung.

Strafrecht

Das Strafrecht umfasst alle Regelungen, die eine Straftat und ihre Folgen betreffen. Hier berate und vertrete ich Sie vor den ermittelnden Behörden sowie als Pflicht- oder als Wahlverteidigerin vor den Strafgerichten.

Ordnungswidrigkeiten

Im Ordnungswidrigkeitenverfahren stehe ich Ihnen außergerichtlich vor der Verwaltungsbehörde oder gerichtlich vor den Verwaltungsgerichten zur Verfügung.

Arbeitsrecht

Hier stehe ich Ihnen sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer außergerichtlich sowie vor den zuständigen Arbeitsgerichten zur Verfügung. Ich stehe für Ihre Interessen bei Kündigung, im Kündigungsschutzprozess, Mobbing, Aufhebungsverträgen etc. ein.

Internetrecht

Das Internetrecht befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen.

Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.